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Flugzeug weg, was nun?

 

Ist das Flugzeug überbucht oder wird der Flug gar ganz gecancelt dann muss der Ärger darüber bestimmt nicht umsonst gewesen sein. Für solche Fälle sind Regelungen vorgesehen, die dem Geschädigtem Entschädigungen zusprechen.

Die Entschädigungshöhe richten sich hierbei nach der Länge der Flugstrecke. So kann der Reisende vorallem bei Langstreckenflügen bis zu 600€ von der Fluggesellschaft verlangen, wenn die Flugstrecke länger als 3500 Kilometer entfernt ist. Bei Strecken unter 3500 bis 1500 Kilometern hat ist der Ärger mit bis zu 400€ zu entschädigen. Alle Flugstrecken, die nicht weiter weg liegen als 1500 Kilometer werden mit bis zu 250€ veranschlagt.

Der Geschädigte muss sich übrigens auch nicht mit einem Gutschein, Bonusheftchen oder Ähnlichem zufrieden geben. Diese Regelung gilt von jedem aus der EU getätigtem Flug oder für jedem Flug, der die EU anfliegt. Doch Vorsicht. Informiert die Airline die Passagiere rechtzeitig, was in diesem Fall sieben bis vierzehn Stunden vor dem eigentlichen Abflugtermin bedeutet, oder wird ein Ersatzflug bereitgestellt, sodann ist die Fluggesellschaft zu keiner Entschädigungszahlung verpflichtet.

 

Müssen Sie länger als fünf Stunden warten muss, haben Sie das Recht sich den Ticketpreis erstatten zu lassen. Pauschalreisende kommen schon ab vier Stunden Wartezeit zum Recht auf eine Reisepreisminderung. Die Höhe der Preisminderung wird in der berühmten Frankfurter Tabelle geregelt, nach sich auch die meisten deutschen Gerichte orientierern, wenn es um Preisminderung einer Reise geht.

 

Nach der Kündigung ( Annulierung) eines Fluges besteht ein anrecht auf Kostenersatz von der zuständigen Fluggesellschaft, wenn die Kunden im Hotel, anstatt der Wartehalle des Flugplatzes in Anspruch nehmen möchten. Die Übernachtung in der Flughafenhalle ist für alle Beteiligten kostenlos.

Verpasst der Reisende den Flieger wegen einer Bahnverpätung, dann geht er zur Zeit noch leer aus, was sich in naher Zukunft den Aussagen von europäischen Parlamentariern ändern soll, hoffentlich.

Ähnlich den Regelungen der Versicherung, gilt das Gleiche auch für die Regelung der Entschädigung, das heißt: ist "höhere Gewalt" im Spiel geht der Fluggast im Schlimmstenfall leer aus.

Zu "höherer Gewalt" werden auch unerwartete technische Schäden gezählt.

 

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