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Reiseprobleme?

 

Das muss nicht sein, machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch

Für durchschnittlich eine viertel Million Fluggäste jährlich fangen die Reiseprobleme bereits am Flughafen an. Mit gültigem Flugticket und Platzreservierung müssen viele Reisefreunde wegen Verspätungen oder Überbuchungen trotzdem stundenlang auf den gepackten Koffern sitzen.

Doch das muss nicht sein. Der Reisende muss sich nicht alles gefallen lassen und dies sieht sogar die langsam „mahlende“ Europäische Union ein.
So hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschriften erlassen, die die Rechte und die Sicherheit von Passagieren verbessert.
Der Reisende hat in jedem Fall bessere Karten, wenn er den Reiseveranstaltern beziehungsweise den Fluggesellschaften mit seinem Wissen über seine Rechte souverän auftritt. Gerade zur Reisesaison ist es wichtig, sich über seine Rechte als Fluggast zu informiert zu haben, denn dann finden die meisten Zwischenfälle statt.

Flugreisende können in der Europäischen Union weit reichende Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen.
Anfang 2006 erlassene EU-Verordnung garantiert Fluggästen mehr Rechte bei Nichtbeförderung, der Annullierung oder langen Verspätung von Flügen. Der geschädigte Fluggast ist nun in der Lage je nach Beeinträchtigung und Zeitverlust Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei der betroffenen Fluggesellschaft geltend machen.
Erste Anlaufstelle für Fluggäste, die sich nicht korrekt behandelt fühlen, sind die nationalen Durchsetzungsstellen in den Mitgliedstaaten.

Immer mehr Menschen werden in der Europäischen Union verreisen wollen. Der Trend führt unmittelbar dazu, dass sich Reiseprobleme ebenfalls häufen werden.
Um dieser negativen Reisetendenz entgegenzuwirken,, und damit die erhöhte Flugverkehrsdichte nicht zuletzt sogar auf Kosten der Sicherheit geht, ist die Schwarze Liste für schwarze Schafe unter den Fluggesellschaften beschlossene Sache.

Auf dieser Liste landet eine Airline, wenn diese angemahnte Mängeln, beispielsweise bei der Instandhaltung der Fliegerflotte nicht nachkommt. Ein Internet Aushang der Schwarzen Liste soll es auch schon geben.

Ungetrübtes Reisevergnügen soll mehr und mehr zum Standard für den europäischen Fluggast sein. Damit die europäischen Parlamentarier diesem Anspruch gerecht werden kann wurden die Rechte der Reisende gestärkt.
Fluggäste können jetzt ihre Rechte mit mehr Nachdruck einfordern, klar dass die Verbraucherschützer nun auch den Reisenden anderer Verkehrssysteme, vor allem der Bahn mehr Rechte einfordern.

 

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Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen findet sich hier.

 

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